Wird eine Ohren-OP von der Krankenkasse bezahlt?

Ohren-OP sehr gerne, aber wer bezahlt? Privat oder über die Versicherung?

Viele Menschen leiden unter abstehenden Ohren, aber neben dem Eingriff selbst spielen natürlich auch die Kosten eine Rolle bei der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. med. Muringaseril hat selbst viele Jahre Erfahrung im Ohrenanlegen und das besonders mit der von ihm entwickelten, minimal invasiven Fadenmethode. Heute beantworten wir dir die Frage, wann und unter welchen Umständen die Krankenkasse für die Kosten einer Ohrenoperation aufkommt.


Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Ohrenoperation aus medizinischen Gründen notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall bei angeborenen Fehlbildungen, Verletzungen oder Krankheiten, die das Ohr betreffen. Auch psychische Belastungen, die nachweislich durch die Fehlstellung der Ohren verursacht werden, können als medizinischer Grund gelten.

  2. Ästhetische Gründe: Bei rein ästhetischen Korrekturen übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten nicht. Hier musst du als Patient oder Patientin die Kosten selbst tragen.

  3. Alter des Patienten: Bei Kindern und Jugendlichen sind die Erfolgschancen und die Notwendigkeit einer frühen Behandlung oft höher anerkannt, weshalb die Krankenkassen hier eher geneigt sind, die Kosten zu übernehmen. In vielen Fällen wird die Otoplastik noch vor dem Schuleintritt durchgeführt, um psychische Belastungen und Mobbing vorzubeugen.

Schritt für Schritt: Der Weg zur Kostenübernahme


Diese Schritte solltest du befolgen, um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erreichen:

  1. Arztbesuch: Zunächst sollte ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie wie bspw. Dr. med. Muringaseril oder ein HNO-Arzt konsultiert werden. Hier kannst du dir die medizinische Notwendigkeit der Operation beurteilen lassen.
  2. Gutachten: Der Arzt oder die Ärztin erstellt ein Gutachten, das die medizinischen Gründe für die Operation detailliert darlegt. Hier sollten auch psychologische Aspekte berücksichtigt werden, wenn die Fehlstellung der Ohren zu erheblichen psychischen Belastungen führt.
  3. Antrag bei der Krankenkasse: Mit dem ärztlichen Gutachten wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Es ist wichtig, dass du alle relevanten Informationen und Nachweise hinzufügst, um deine Erfolgschancen zu erhöhen.
  4. Entscheidung der Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. Bei einer Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden, eventuell mit Unterstützung durch einen Anwalt oder den behandelnden Arzt.

Private Krankenversicherungen

Bei privaten Krankenversicherungen können die Bedingungen für die Kostenübernahme variieren. Stelle am besten selbst deine Anfrage beim Versicherer.

Fazit? Kommt drauf an…

Die Übernahme der Kosten für eine Ohrenoperation durch die Krankenkasse in Deutschland hängt von der medizinischen Notwendigkeit und dem individuellen Fall ab. Während medizinisch notwendige Eingriffe oft übernommen werden, müssen ästhetische Korrekturen meist selbst finanziert werden.

Die Erfahrung von Dr. med. Muringaseril in über zehn Jahren zeigt leider, dass in der Regel nur die Kosten der klassischen Methode von den Kassen übernommen werden, jedoch nicht bei der Fadenmethode. Bei der Fadenmethode besteht insbesondere bei privat Versicherten eine realistische Chance, dass ein Teil der Kosten übernommen wird. 

Wenn du weitere Fragen zur Otoplastik oder zu anderen ästhetischen Eingriffen hast, stehen wir dir in unserer Praxis Schwaben Aesthetic jederzeit gerne zur Verfügung. Hol dir einen Termin und lass dich beraten.

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